Rechtsprechung
BPatG, 23.01.2013 - 26 W (pat) 88/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 MarkenG, § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Rollicar-Team" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Löschung der Wortmarke "Rollicar-Team" für Dienstleistungen im Bereich Personenbeförderung mittels Rollstuhl wegen fehlender Unterscheidungskraft gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 MarkenG
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Rollicar-Team" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Rollicar-Team" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schutzhindernis für Marke "Rollicar-Team" für Dienstleistungen im Bereich Personenbeförderung mittels Rollstuhl
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 23.01.2013 - 26 W (pat) 88/12
Diese auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. C MarkenRL beruhende Vorschrift verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass beschreibende Zeichen oder Angaben im Sinne der Bestimmung von jedermann frei verwendet werden können (EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BGHZ 167, 278 - FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 23.01.2013 - 26 W (pat) 88/12
Diese auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. C MarkenRL beruhende Vorschrift verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass beschreibende Zeichen oder Angaben im Sinne der Bestimmung von jedermann frei verwendet werden können (EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BGHZ 167, 278 - FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
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Damit kommt es für die Schutzfähigkeit einer Angabe nicht darauf an, ob mögliche Wettbewerber des Markenanmelders derzeit oder künftig gerade auf diese Angabe angewiesen sind oder ob noch andere gleichwertige oder sogar gebräuchlichere Ausdrücke zur Verfügung stehen (EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).
- EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus BPatG, 23.01.2013 - 26 W (pat) 88/12
Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung ist die konkrete Eignung eines Zeichens, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2004, 428, 431 - Henkel), denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 806 - Philips; GRUR 2008, 608, 610 - EUROHYPO). - EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
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Deshalb darf aus dem beschreibenden Charakter der einzelnen Bestandteile nicht ohne weiteres auch für die Kombinationsmarke ein Schutzhindernis i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG hergeleitet werden (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2; BGH GRUR 2011, 65 - Buchstabe T mit Strich). - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
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Vielmehr muss der Allgemeinheit die freie Wahl zwischen allen beschreibenden Ausdrücken erhalten bleiben (…EuGH a. a. O. - Postkantoor; BGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
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Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung ist die konkrete Eignung eines Zeichens, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2004, 428, 431 - Henkel), denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 806 - Philips; GRUR 2008, 608, 610 - EUROHYPO). - EuGH, 09.12.2009 - C-494/08
Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - …
- EuGH, 08.05.2008 - C-304/06
Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
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Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung ist die konkrete Eignung eines Zeichens, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2004, 428, 431 - Henkel), denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 806 - Philips; GRUR 2008, 608, 610 - EUROHYPO). - BGH, 10.06.2010 - I ZB 39/09
Buchstabe T mit Strich
Auszug aus BPatG, 23.01.2013 - 26 W (pat) 88/12
Deshalb darf aus dem beschreibenden Charakter der einzelnen Bestandteile nicht ohne weiteres auch für die Kombinationsmarke ein Schutzhindernis i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG hergeleitet werden (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2; BGH GRUR 2011, 65 - Buchstabe T mit Strich). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99
INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke
- BPatG, 24.07.2007 - 24 W (pat) 28/06
Rapido
- BPatG, 18.11.2009 - 28 W (pat) 27/09
"Etikett" - Zur Schutzfähigkeit dreidimensionaler, produktbezogener Formmarken
- BPatG, 09.07.2020 - 25 W (pat) 536/18
Markenbeschwerdeverfahren - "Team Business IT" - keine Unterscheidungskraft - zur …
Entsprechende Markenanmeldungen, die den Begriff "Team" im Sinne von "Unternehmen" enthielten, sind vom Bundespatentgericht bereits rechtskräftig als nicht unterscheidungskräftig zurückgewiesen worden (BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 439/98 - HELITEAM; 27 W (pat) 119/08 - TEAMALPIN; 30 W (pat) 90/10 - Das Datenschutz Team; 26 W (pat) 88/12 - Rollicar-Team; 25 W (pat) 553/12 - DREAM TEAM; 27 W (pat) 525/18 - Wedding Team; 29 W (pat) 562/19 - Team der Lösungsfinder; die sieben letztgenannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich). - BPatG, 09.07.2020 - 25 W (pat) 537/18
Markenbeschwerdeverfahren - "Team Business IT Daten - Prozesse - Systeme …
Entsprechende Markenanmeldungen, die den Begriff "Team" im Sinne von "Unternehmen" enthielten, sind vom Bundespatentgericht bereits rechtskräftig als nicht unterscheidungskräftig zurückgewiesen worden (BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 439/98 - HELITEAM; 27 W (pat) 119/08 - TEAMALPIN; 30 W (pat) 90/10 - Das Datenschutz Team; 26 W (pat) 88/12 - Rollicar-Team; 25 W (pat) 553/12 - DREAM TEAM; 27 W (pat) 525/18 - Wedding Team; 29 W (pat) 562/19 - Team der Lösungsfinder; die sieben letztgenannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).