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   BPatG, 23.01.2013 - 26 W (pat) 88/12   

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BPatG, 23.01.2013 - 26 W (pat) 88/12 (https://dejure.org/2013,2120)
BPatG, Entscheidung vom 23.01.2013 - 26 W (pat) 88/12 (https://dejure.org/2013,2120)
BPatG, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 26 W (pat) 88/12 (https://dejure.org/2013,2120)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 MarkenG, § 54 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Rollicar-Team" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Löschung der Wortmarke "Rollicar-Team" für Dienstleistungen im Bereich Personenbeförderung mittels Rollstuhl wegen fehlender Unterscheidungskraft gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 MarkenG

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Rollicar-Team" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Rollicar-Team" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schutzhindernis für Marke "Rollicar-Team" für Dienstleistungen im Bereich Personenbeförderung mittels Rollstuhl

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 23.01.2013 - 26 W (pat) 88/12
    Diese auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. C MarkenRL beruhende Vorschrift verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass beschreibende Zeichen oder Angaben im Sinne der Bestimmung von jedermann frei verwendet werden können (EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BGHZ 167, 278 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 23.01.2013 - 26 W (pat) 88/12
    Diese auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. C MarkenRL beruhende Vorschrift verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass beschreibende Zeichen oder Angaben im Sinne der Bestimmung von jedermann frei verwendet werden können (EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BGHZ 167, 278 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 23.01.2013 - 26 W (pat) 88/12
    Damit kommt es für die Schutzfähigkeit einer Angabe nicht darauf an, ob mögliche Wettbewerber des Markenanmelders derzeit oder künftig gerade auf diese Angabe angewiesen sind oder ob noch andere gleichwertige oder sogar gebräuchlichere Ausdrücke zur Verfügung stehen (EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 23.01.2013 - 26 W (pat) 88/12
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung ist die konkrete Eignung eines Zeichens, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2004, 428, 431 - Henkel), denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 806 - Philips; GRUR 2008, 608, 610 - EUROHYPO).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 23.01.2013 - 26 W (pat) 88/12
    Deshalb darf aus dem beschreibenden Charakter der einzelnen Bestandteile nicht ohne weiteres auch für die Kombinationsmarke ein Schutzhindernis i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG hergeleitet werden (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2; BGH GRUR 2011, 65 - Buchstabe T mit Strich).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 23.01.2013 - 26 W (pat) 88/12
    Vielmehr muss der Allgemeinheit die freie Wahl zwischen allen beschreibenden Ausdrücken erhalten bleiben (EuGH a. a. O. - Postkantoor; BGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 23.01.2013 - 26 W (pat) 88/12
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung ist die konkrete Eignung eines Zeichens, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2004, 428, 431 - Henkel), denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 806 - Philips; GRUR 2008, 608, 610 - EUROHYPO).
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BPatG, 23.01.2013 - 26 W (pat) 88/12
    Die bloße Eignung eines Zeichens oder einer Angabe, zur Beschreibung der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden zu können, erfüllt den Tatbestand des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (EuGH a. a. O. - Chiemsee; GRUR 2010, 534 - PRANAHAUS).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 23.01.2013 - 26 W (pat) 88/12
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung ist die konkrete Eignung eines Zeichens, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2004, 428, 431 - Henkel), denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 806 - Philips; GRUR 2008, 608, 610 - EUROHYPO).
  • BGH, 10.06.2010 - I ZB 39/09

    Buchstabe T mit Strich

    Auszug aus BPatG, 23.01.2013 - 26 W (pat) 88/12
    Deshalb darf aus dem beschreibenden Charakter der einzelnen Bestandteile nicht ohne weiteres auch für die Kombinationsmarke ein Schutzhindernis i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG hergeleitet werden (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2; BGH GRUR 2011, 65 - Buchstabe T mit Strich).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

  • BPatG, 24.07.2007 - 24 W (pat) 28/06

    Rapido

  • BPatG, 18.11.2009 - 28 W (pat) 27/09

    "Etikett" - Zur Schutzfähigkeit dreidimensionaler, produktbezogener Formmarken

  • BPatG, 09.07.2020 - 25 W (pat) 536/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Team Business IT" - keine Unterscheidungskraft - zur

    Entsprechende Markenanmeldungen, die den Begriff "Team" im Sinne von "Unternehmen" enthielten, sind vom Bundespatentgericht bereits rechtskräftig als nicht unterscheidungskräftig zurückgewiesen worden (BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 439/98 - HELITEAM; 27 W (pat) 119/08 - TEAMALPIN; 30 W (pat) 90/10 - Das Datenschutz Team; 26 W (pat) 88/12 - Rollicar-Team; 25 W (pat) 553/12 - DREAM TEAM; 27 W (pat) 525/18 - Wedding Team; 29 W (pat) 562/19 - Team der Lösungsfinder; die sieben letztgenannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 09.07.2020 - 25 W (pat) 537/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Team Business IT Daten - Prozesse - Systeme

    Entsprechende Markenanmeldungen, die den Begriff "Team" im Sinne von "Unternehmen" enthielten, sind vom Bundespatentgericht bereits rechtskräftig als nicht unterscheidungskräftig zurückgewiesen worden (BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 439/98 - HELITEAM; 27 W (pat) 119/08 - TEAMALPIN; 30 W (pat) 90/10 - Das Datenschutz Team; 26 W (pat) 88/12 - Rollicar-Team; 25 W (pat) 553/12 - DREAM TEAM; 27 W (pat) 525/18 - Wedding Team; 29 W (pat) 562/19 - Team der Lösungsfinder; die sieben letztgenannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
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